Erweiterung der bereits vorhandenen Schluten und Öffnung und Durchflutung früherer Altrheinarme, um damit den Durchfluss im gesamten Rückhalteraum zu verbessern und Verschlammungen zu vermeiden.
- Herstellung von Verbindungen der vorhandenen Schluten und der Gewässerarme, sowie Schutz der Gießen und Quelltöpfe, die lt. Naturschutzgesetz zu schützen sind.
- Zeitweise Ausuferung der Gewässer bis zur Grenze der flächigen Überflutung mit zügiger Ausleitung, so dass noch keine Schäden in der Landwirtschaft eintreten und dass noch kein Pumpenbetrieb zum Schutz außerhalb des Rückhalteraumes gegen Grundwasser-anstieg notwendig ist.
- Entfernung von Fließbehinderungen wie Wege, Dämme, etc. die den Durchfluss verhindern, um dadurch die Verschlammung des Fließgewässers durch Staus und durch geringe Fließgeschwindig-keiten zu vermeiden, und gleichzeitig eine Revitalisierung des gesamten Gebietes im Rückhalteraum zu erzielen.
- Erhöhte Wasserführung in den vorhandenen Gewässern sichern, um damit eine Entschlammung der Gewässer zu erreichen.
- Es darf kein Staupolder, sondern es muss ein Fließpolder entstehen.
- Eine ökologische Schlutenlösung verbessert die Grundwasser-dynamik und die Durchflüsse im gesamten Rückhalteraum. Allerdings bedeutet der geplante Querdamm zusätzliche Stauhaltungen und verhindert somit einen Fließpolder.

