- 1988 wurde von der Landesregierung ein Rahmenkonzept zur Herstellung eines Hochwasserschutzes und zur Auenrenaturierung verabschiedet (IRP).
- Die Einrichtung der geplanten Rückhalteräume bedeutet allerdings einen enormen Eingriff in die Natur. Laut Naturschutzgesetz sind Eingriffe in die Natur
- zu vermeiden
- zu mindern
- oder auszugleichen
- In den Planungen zum Integrierten Rheinprogramm (IRP), werden deshalb die sogenannten „ökologische Flutungen“ als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen.
- Man geht davon aus, dass bei einer Retentionsflutung der Rückhalteräume (Hochwasser), ohne vorherige sog. „ökologische Flutungen“, in den Waldgebieten riesige Schäden entstehen würden.
- Mit den ständigen sog. „ökologische Flutungen“ will man die Natur, die Fauna und Flora an Hochwasser gewöhnen. Man will damit den Wald „umbauen“ und durch hochwasserresistente Bäume (z.B. Pappeln, Weiden) ersetzen.
Anmerkung:
Die Bürgerinitiative und viele Fachleute, gestützt durch ein juristisches Gutachten, sind der Rechtsauffassung, dass die sog. „ökologischen Flutungen“ selbst einen Eingriff nach dem Naturschutzgesetz bedeuten und deshalb ebenfalls ausgeglichen werden müssen.

